Lloyd’s Brexit Transfer
Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. In dem Abkommen dazu ist eine Übergangszeit vorgesehen, innerhalb welcher eine rechtliche und regulatorische Kontinuität besteht. Die Übergangszeit endet voraussichtlich am 31. Dezember 2020.
Bestimmte britische Versicherer, die Lloyd's-Mitglieder sind, verfügen derzeit über das Passrecht des EWR, um die Verwaltung von Policen innerhalb Europas ohne weitere Genehmigung zu ermöglichen.
Infolge des Brexit wird erwartet, dass dieses Recht zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 eingestellt wird. Lloyd's schlägt daher vor, bestimmte EWR-Policen an die Lloyd's Insurance Company SA zu übertragen („ Lloyd's Brüssel”). Lloyd's Brussels ist eine in Belgien eingetragene und regulierte Versicherungsgesellschaft und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Lloyd's.
Die Übertragung wird Bedingungen und Konditionen keiner Police ändern, mit der Ausnahme, dass Lloyd's Brussels der Versicherer in Bezug auf die übertragenen Policen wird. Außerdem werden sämtliche Daten der übertragenen Policen von Lloyd's Brüssel verwaltet.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lloyds.com/brexittransfer.